
Wenn bei Ihnen ein Grüner Star (Glaukom) diagnostiziert wurde, wirft das oft viele Fragen auf – nicht zuletzt die nach Ihrer Mobilität im Alltag: Darf ich weiterhin Autofahren? Gilt das auch für meinen Beruf? Welche Einflussfaktoren sollte ich kennen?
In diesem Beitrag beleuchten wir, wie Sie trotz Glaukom flexibel und sicher im Alltag bleiben können, mit Blick auf Führerschein‑Regeln, Augenfunktion, Fit‑für‑den‑Verkehr‑Checks sowie Alltagstipps für mehr Sicherheit.
Beim Grünen Star (Glaukom) kommt es häufig zunächst unbemerkt zur Schädigung des Sehnervs. Zwar bleibt das zentrale Sehen oftmals über einen längeren Zeitraum hinweg erhalten, doch das seitliche Sehen kann eingeschränkt werden.
Studien der Augenheilkunde (Ophthalmologie) zeigen: Ein eingeschränktes Gesichtsfeld kann sich negativ auf die Fahrsicherheit auswirken.
Im Alltag bedeutet das: Sie könnten Hindernisse oder andere Verkehrsteilnehmende später wahrnehmen und es könnte schwieriger werden, Geschwindigkeiten, Abstände oder wechselnde Lichtverhältnisse einzuschätzen – besonders beim Dämmerungssehen und bei Blendempfindlichkeit.
In Deutschland sind bestimmte Mindestanforderungen für das Sehen im Straßenverkehr vorgeschrieben. So müssen u. a. Sehschärfe, Sehkraft und Gesichtsfeld den Vorgaben entsprechen.
Für Menschen mit Glaukom heißt das: Neben einem Sehtest und der üblichen Augenschärfung sollten Gesichtsfelduntersuchung und ggf. Spezialuntersuchungen erfolgen. Als Ihre Augenärztin begleite ich Sie bei augenärztlichen Untersuchungen und wir besprechen gemeinsam, inwieweit Ihre Fahrtauglichkeit erhalten bleibt oder angepasst werden muss.
Um auch mit einem diagnostizierten Glaukom mobil zu bleiben, sollten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ihre zentrale Sehschärfe muss ausreichend sein – meist auch mit Korrektur durch eine Brille oder Kontaktlinsen. Darüber hinaus ist ein intaktes Gesichtsfeld erforderlich, das schnelle Reaktionen im Straßenverkehr ermöglicht.
Entscheidend ist auch die konsequente Einhaltung von regelmäßigen Kontrollen und die Überprüfung des Therapieverlaufs. Wer sich seiner Augenerkrankung bewusst ist und die notwendigen Schritte zur Stabilisierung einleitet, kann in der Regel auch weiterhin sicher am Straßenverkehr teilnehmen – vorausgesetzt, das gesunde Auge kompensiert mögliche Einschränkungen.

Nicht jede Glaukomdiagnose muss automatisch gemeldet werden. Wichtig wird eine solche Meldung insbesondere dann, wenn sich die Sehleistung relevant verschlechtert.
Etwa durch neu auftretende Gesichtsfeldausfälle, eine Verschärfung des Krankheitsverlaufs oder durch eine instabile Augeninnendruck-Situation, die Ihre Sehfähigkeit beim Autofahren beeinträchtigen könnte und somit das Unfallrisiko erweitert.
In diesen Fällen steht nicht nur Ihre eigene Sicherheit, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer im Fokus.
Die rechtlichen Vorgaben unterscheiden sich international: In Großbritannien beispielsweise besteht eine klare Meldepflicht bei einem Glaukom in beiden Augen.
In Deutschland hingegen ist keine automatische Meldung an die Führerscheinbehörde vorgesehen.
Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet im Einzelfal – oft auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – ob Einschränkungen oder Auflagen notwendig sind – etwa in Form eines augenärztlichen Gutachtens oder einer regelmäßigen Kontrollpflicht.
Wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, kann die Behörde selbst aktiv werden und eine Prüfung verlangen.
Ebenso können Ärzte verpflichtet sein, die zuständige Behörde zu informieren, wenn sie feststellen, dass ein Patient trotz gravierender Einschränkungen weiter aktiv Auto fährt und dadurch eine Gefährdung besteht.
Dies geschieht jedoch immer unter Abwägung medizinischer Einschätzung und berufsrechtlicher Vorgaben. Auch die Empfehlungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und des BVA (Berufsverband der Augenärzte Deutschlands) fließen hier mit ein.

Bei Bányai Augenheilkunde unterstützen wir Sie dabei, die Situation realistisch einzuschätzen. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir regelmäßig die relevanten Sehfunktionen.
Insbesondere Visus, Kontrastsehen, Sehschärfe, Gesichtsfeld, sowie die Stabilität Ihres Sehnervs und informieren Sie über Ihre individuelle Verkehrstauglichkeit.
Damit Sie Ihren Alltag möglichst uneingeschränkt gestalten können, hier einige Empfehlungen:
Ein stabiler Augeninnendruck ist entscheidend dafür, dass der Grüne Star (Glaukom) nicht weiter fortschreitet und Ihre Sehfähigkeit erhalten bleibt.
Um das zu erreichen, ist die konsequente Anwendung der verordneten Augentropfen ebenso wichtig wie die regelmäßige augenärztliche Untersuchung.
Patienten, die ihre Therapie zuverlässig einhalten, können meist auch langfristig am Straßenverkehr teilnehmen und ihren Alltag weitgehend normal gestalten.
Selbst bei bereits bestehenden Gesichtsfeldveränderungen lässt sich durch gezielte Anpassungen oft eine sichere Mobilität ermöglichen.
Die Kontrolle des Augeninnendrucks erfolgt in individuell abgestimmten Intervallen – abhängig davon, wie stabil Ihre Werte sind und wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist.
Wir bei Bányai Augenheilkunde nehmen uns Zeit, gemeinsam mit Ihnen zu besprechen, wie häufig augenärztliche Kontrollen sinnvoll sind und welche Therapieschritte in Ihrer Situation zielführend sind.
Reicht eine Tropftherapie nicht mehr aus, stehen moderne, minimalinvasive Eingriffe zur Verfügung. Dazu zählen schonende Laserbehandlungen wie die selektive Lasertrabekuloplastik (SLT). In vielen Fällen kann auch eine begleitende Kataraktoperation (Grauer Star OP) zur Drucksenkung beitragen.
All diese Optionen passen wir individuell auf Ihre Sehbedürfnisse, Ihren Sehnerv, Ihre Netzhaut und Ihren Krankheitsverlauf an – mit dem Ziel, Ihre Sehstärke und Lebensqualität zu erhalten.
Mobilität bedeutet mehr als nur Autofahren. Auch andere Bereiche Ihres Alltags können durch den Grünen Star Glaukom beeinflusst werden.
Im öffentlichen Verkehr kann es hilfreich sein, Bus, Bahn oder Fahrdienste als flexible Alternativen zu nutzen – vor allem, wenn das Fahren mit dem eigenen Auto zunehmend Unsicherheiten mit sich bringt.
Bei Nacht- oder Dämmerungsfahrten ist besondere Vorsicht geboten, da eingeschränkte Lichtverhältnisse die Sehfähigkeit zusätzlich beeinträchtigen können. In manchen Fällen empfiehlt sich der bewusste Verzicht auf Fahrten in diesen Situationen.
Auch berufliche und private Aktivitäten sollten auf ihre visuelle Belastung hin überprüft werden: Arbeiten mit Bildschirmen, häufige Lichtwechsel im Außendienst oder bestimmte Sportarten können ebenfalls eine Herausforderung darstellen. Gemeinsam mit Ihnen klären wir, ob und welche Anpassungen im Alltag sinnvoll sind.

Eine Diagnose Grüner Star ist kein automatisches Ende Ihrer Mobilität – im Gegenteil: Mit Früherkennung, einer gut begleiteten Therapie wie etwa einer Grüner Star OP und einer realistischen Einschätzung Ihrer Fahr- und Sehsituation können Sie auch weiterhin selbstbestimmt und sicher mobil bleiben.
Wichtig dafür sind regelmäßige augenärztliche Untersuchungen, das konsequente Einhalten der empfohlenen Therapie sowie ein ehrlicher Blick auf die eigene Sehfunktion, besonders im Hinblick auf die Teilnahme am Straßenverkehr.
Ebenso entscheidend ist eine offene Kommunikation mit Ihrer Augenärztin oder Ihrem Augenarzt.
Wenn Sie sich fragen, wie Sie auch in Zukunft mobil bleiben können, sind wir für Sie da. Wir von Bányai Augenheilkunde entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Strategie, die zu Ihnen und Ihrem Alltag passt.
Auch unter Berücksichtigung von Begleiterkrankungen wie Makuladegeneration, Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Sehschwäche.
Ebenso beraten wir Sie gerne persönlich über eine Grüner Star-OP in unserem Augenlaserzentrum in Stuttgart oder im Augenlaserzentrum in Karlsruhe.
Ja – wenn Ihre zentrale Sehschärfe ausreichend ist und keine starken Gesichtsfeldausfälle vorliegen. Ihre Augenärztin prüft gemeinsam mit Ihnen die Voraussetzungen.
Wenn Ihre Sehleistung sich deutlich verschlechtert oder eine ärztliche Bescheinigung verlangt wird. Bei unbeaufsichtigtem Verschweigen könnte sogar Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein.
Ja – insbesondere bei Nacht‑ oder Dämmerungsfahrten, bei starkem Gegenlicht oder wenn Ihr Gesichtsfeld bereits eingeschränkt ist.
Das hängt von Ihrem Glaukom‑Status ab. In der Regel erfolgen augenärztliche Kontrollen mindestens halbjährlich oder im stabilen Zustand jährlich. Wir legen in der Praxis einen individuellen Plan fest.
Mit zunehmendem Alter geht oft der natürliche Sehverlust einher, oftmals in Folge von Grauem Star. Hier gilt, Autofahren ist so lange erlaubt, wie die Sehkraft mit Sehhilfe mindestens 50% beträgt.