
Wenn Ihre Kurzsichtigkeit geringer als - 10 dpt, Ihre Weitsichtigkeit unter + 5 dpt. und Ihre Hornhautverkrümmung weniger als 5 dpt. beträgt, dann sind Sie aller Voraussicht nach für eine Augenlaser-Behandlung geeignet.
Eine Augenlaser-Behandlung ist ein Eingriff mit einem sehr geringen Risiko - vergleichbar mit dem Risiko, das Sie mit dem Tragen von Kontaktlinsen eingehen. Um dieses Risiko so weit wie möglich auszuschließen, hält Frau Dr. -medic/IMF Bukarest Liliana Bányai sich an die Regeln der Komission refraktive Chirurgie, diese geben vor, unter welchen Umständen ein Patient geeignet ist. Leider kann nicht jeder Interessent gelasert werden.
Gründe, die gegen eine Augenlaser-Behandlung sprechen:
Alter unter 18 Jahren
unzureichende Hornhautdicke
Vorliegen einer Allgemeinerkrankung (z.B. Rheuma, Diabetes)
eine Schwangerschaft bzw. während der Stillzeit
Vorliegen einer Augenerkrankung (z.B. Grauer/Grüner Star)
instabile Refraktionswerte (Fehlsichtigkeit verändert sich laufend, +/- 0,5 Dpt. pro Jahr)
Ob Ihre persönlichen Voraussetzungen stimmen, können wir Ihnen bei unseren Beratungsabenden oder in unserer Lasersprechstunde konkret sagen.Sollten Sie für eine Augenlaser-Behandlung nicht in Frage kommen, werden wir gemeinsam prüfen, ob ein Linsenimplantat eine Alternative für Sie darstellt.
